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Verordnungen zum Stromgesetz: wichtige Schritte für eine verbesserte Flexibilitätsnutzung
25. Februar 2025

Verordnungen zum Stromgesetz: wichtige Schritte für eine verbesserte Flexibilitätsnutzung


Die zukünftige Versorgungssicherheit hängt entscheidend von der Umsetzung des Stromgesetzes ab. Der VSE und seine Mitglieder engagierten sich an vorderster Front für eine Annahme des Stromgesetzes, denn es schafft wichtige Rahmenbedingungen für den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz. Anfang Jahr ist ein erster Teil der revidierten und neuen Bestimmungen in Kraft getreten. Um die Umsetzung dieses ersten Verordnungspakets zu unterstützen und voranzutreiben, hat der VSE für seine Mitglieder diverse Branchenrichtlinien und -dokumente überarbeitet sowie Fachtagungen in der ganzen Schweiz durchgeführt.

Nun hat der Bundesrat das zweite Verordnungspaket verabschiedet, das am 1. Januar 2026 Gültigkeit erlangen wird. Der VSE stellt fest, dass zwar einige zentrale Forderungen der Elektrizitätsbranche eingeflossen sind. Die Umsetzungsbestimmungen hätten jedoch viel pragmatischer ausgestaltet werden müssen.

  • Zentrale Abnahme- und Vergütungsstelle für Solarstrom fehlt noch immer

Der VSE begrüsst, dass die Abnahmevergütung neu eindeutig an den Referenzmarktpreis gekoppelt wird. Da die Bilanzen der Verteilnetzbetreiber wegen des rasanten Solarstromzubaus schon bald mehr Produktion als Verbrauch aufweisen werden (temporäre Überschüsse mit negativen Strompreisen), ist in Zukunft eine noch flexiblere und marktnähere Vergütung anzustreben. Mit der nun beschlossenen Erhöhung der Minimalvergütung für bestimmte Anlagetypen schafft der Bund keine Anreize für systemdienliches Verhalten, was der VSE bedauert. Weiterhin fehlt auch eine zentrale Abnahmestelle, welche die Abnahme und Vermarktung des stark zunehmenden Volumens an dezentraler Produktion übernimmt. Die Pflicht obliegt nach wie vor den Verteilnetzbetreibern.

  • Abzüge für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind zu hoch

Der VSE kritisiert, dass die beschlossenen Abzüge für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) im Vergleich zur Vernehmlassung erhöht wurden. Die Erhöhung der Abschläge ist sachlich ungerechtfertigt, da der lokale Verbrauch kaum die Netzkosten beeinflusst und dies eine unfaire Umverteilung zulasten anderer Endkundinnen und -kunden bedeutet, die nicht Teil einer LEG sein können.

  • Netzbetreiber erhalten mehr Spielraum bei der Netztarifierung

Mit dem Umbau der Stromversorgung hin zu dezentraleren Strukturen und verstärkt fluktuierender Einspeisung nimmt die Bedeutung der Flexibilitätsnutzung stark zu, damit der Netzbetreiber sein Netz nicht nur bedarfsgerecht, sondern auch effizient und damit zu vertretbaren Kosten bereitstellen kann. Der VSE begrüsst, dass der Bundesrat mehr Möglichkeiten für die Netztarifierung schafft. Dies ist bitter nötig, um eine verursachergerechte Netzkostentragung sicherzustellen. Allgemein braucht es mehr Preissignale, um geeignete Anreize zu schaffen.

  • Einspeisebegrenzung senkt Netzausbaukosten, hätte aber an Einspeiseleistung gekoppelt werden sollen

Der VSE begrüsst ausdrücklich, dass mit dem Stromgesetz die Möglichkeit zur garantierten unentgeltlichen Einspeisebegrenzung eingeführt wird. Es wäre praktikabler gewesen, die Einspeisebegrenzung auf die Einspeiseleistung zu stützen und nicht auf die Jahresproduktion. Denn für die Dimensionierung und den Ausbau der Netze ist nicht die produzierte bzw. eingespeiste Energie massgebend, sondern die Leistung am Netzanschlusspunkt.

Wichtig zu betonen ist, dass eine Einspeisebegrenzung die Optimierung des lokalen Eigenverbrauchs nicht tangiert. Dafür kann der Netzausbaubedarf massiv reduziert werden. Laut dem im Januar publizierten Update der VSE Studie «Energiezukunft 2050» können dank der Einspeisebegrenzung rund zwei Milliarden Franken Netzausbaukosten eingespart werden – also Kosteneinsparungen zugunsten der Allgemeinheit. Zudem können mit der gleichen Netzinfrastruktur mehr PV-Anlagen angeschlossen werden, was insbesondere im Winter einen relevanten Beitrag an die Stromversorgung leisten kann.

  • Pragmatische Lösungen für bidirektionales Laden

Der VSE unterstützt pragmatische Lösungen für das bidirektionale Laden und begrüsst die gemeinsam mit dem BFE entwickelte Übergangslösung zur Rückerstattung der Netznutzungsentgelte für Speicher mit Eigenverbrauch. Diese basiert auf einem jährlich veröffentlichten Rückerstattungstarif, der Planbarkeit und Rechtssicherheit schafft.

Quelle: VSE